Allgemeine Geschäftsbedienung

Allgemeine Geschäftsbedienungen – AGB
(B) Aufenthalt von Gruppen

B1. Buchungsverfahren
Buchungsanfragen für Ihre Gruppe können Sie schriftlich, telefonisch, per Fax, per Email oder online stellen. Bei freier Kapazität erhalten Sie schriftlich einen Buchungsvertrag. Wenn dieser fertig ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingeht, ist Ihr Aufenthalt im Gästehaus Vierbach verbindlich gebucht. Bitte senden Sie diesen Buchungsvertrag innerhalb von zwei Wochen an uns zurück.
In Absprache gilt auch die Anzahlung der Gästegruppe als Buchungsbestätigung und bedarf keines weiteren Schriftwechsels.

B2. Nähere Informationen zum Aufenthalt
bei Seminaren:
etwa 2-4 Wochen vor Ihrem Aufenthalt in Vierbach teilen wir Ihnen folgendes schriftlich mit: Die geplanten Essenszeiten, die geplante Zimmerverteilung mit Bettenplan ggf. die Höhe der Anzahlung.

Wir bitten Sie in diesem Schreiben um Rückmeldung hinsichtlich genauer Teilnehmer/innenanzahl, der Zahl männlich und weiblicher Gäste, der An- und Abreisezeit sowie notwendiger spezieller Diät- oder Sonderkostformen und Unverträglichkeiten.

B3. Bezahlung des Aufenthaltes
Bitte bezahlen sie vor Beginn Ihres Aufenthaltes in bar oder überweisen Sie den Rechnungsbetrag abzüglich der ggf. geleisteten Anzahlung auf das Konto:
Harry Knieps
Gästehaus

VR Bank Werra Meißner Blz 52260385
Konto Harald Knieps Nr.: 350 50 49

Bitte notieren Sie im Verwendungszweck die „Rechnungsnummer“
B4. Rücktritt / Stornogebühr
Die Stornobedingungen sollen das finanzielle Risiko zwischen Ihnen und uns in fairer Weise regeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Stornierungen nur schriftlich und nur vor Beginn der Veranstaltung oder des Aufenthaltes anerkennen können.

Bei einer Absage oder Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl ( Seminare) um mehr als 10% berechnen wir – falls keine Ersatzbelegung zustande kommt – folgende Gebühren:
• ab 10 Wochen vor Seminarbeginn/ Aufenthalt 20% der Tagessätze bzw. Teilnahmegebühr
• ab 8 Wochen vor Seminarbeginn/Aufenthalt 35% der Tagessätze bzw. Teilnahmegebühr und
• ab 4 Wochen vor Seminarbeginn/Aufenthalt 50% der Tagessätze bzw. Teilnahmegebühr
B5. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt und widrigen Umständen kann das Gästehaus Vierbach den gebuchte Aufenthalt bzw. das gebuchte Gruppenseminar ohne vorherige Absage entfallen. Bezahlte Teilnahmegebühren und Anzahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

B6. Tagessätze – Teilnahmegebühr
Es werden die gebuchten Leistungen und weitere in Anspruch genommene Leistungen berechnet.

Die Teilnahmegebühr für gebuchte Gruppenseminare schließt die gebuchten Tagessätze für den Gesamtaufenthalt und zusätzlich die Kosten für Referent/innen und Material mit ein.

B7. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Verantwortliche als Vertragspartner/in für die Gruppe damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

B8. Bildrechte – Persönlichkeitsrechte
Das Gästehaus Vierbach ist berechtigt, Bild- und Tonmaterial, das bei gebuchten Gruppenseminaren aufgenommen wurde, zur Werbung und öffentlichen Darstellung zu nutzen. Insoweit treten die Teilnehmer/innen und die Erziehungsberechtigten ihre Bild- Und Tonrechte an das Gästehaus Vierbach ab. Die verantwortliche Begleitperson der Gruppe teilt dies den Teilnehmer/innen und Erziehungsberechtigten vorab mit. Allen Seminarteilnehmer/innen desselben Seminars und allen Referent/innen und verantwortlichen Begleitpersonen desselben Seminars werden die Aufnahmen für einen begrenzten Zeitraum von etwa einem Monat nach Ende des Seminars zugänglich gemacht. Sofern eine beteiligte Person dieser Regelung nicht zustimmt, muss dies dem Gästehaus vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Es werden dann vom Gästehaus Vierbach von dieser Veranstaltung keine Aufnahmen gemacht, bzw. diese nach Ende der Veranstaltung gelöscht (z.B. Rhetorik-, Foto-, Radio- oder Filmseminar).

B9. Gruppenanreise
Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie möglichst mindestens eine Stunde vor der ersten Mahlzeit in Vierbach ankommen. Nach Ankunft bekommen die verantwortlichen Personen weitere Informationen in der Pforte und es werden die Schlüssel ausgehändigt. Dann können die Zimmer und Seminarräume bezogen werden. Bei Anreise am Vormittag kann nicht ausgeschlossen werden, das die Zimmer und einzelne Seminarräume erst zum oder nach dem Mittagessen bezogen werden können, da diese noch genutzt oder gereinigt werden. Dies begründet keinen Verminderungs- oder Erstattungsanspruch.

B10. Essenszeiten bzw. Seminarzeiten
Frühstück ab 8.00 Uhr, Mittagessen ab 12.00 Uhr, Kaffee/Tee ca. 15.30 Uhr, Abendessen ab19 Uhr.

An den vollen Seminartagen (also nicht am An- und Abreisetag) sind die Seminarzeiten bei den Seminarangeboten des Gästehauses in der Regel von 9.00 -12.00 Uhr und von 14.30-18.00 Uhr, sowie ca. 19.30-ca. 21.30 Uhr. Abweichungen können sich dadurch ergeben, dass die Zeit für Mittagessen und Abendessen um 30 Minuten nach vorne oder nach hinten verlegt werden kann, um großen Andrang am Büffet zu vermeiden.

B12. Zimmer – Betten
Das Gästehaus Vierbach verfügt über 7 Zimmer mit insgesamt 17 Betten. Die zugehörigen Sanitärräume befinden sich am selben Gang, den Zimmern gegenüber. Um Ihrer Gruppe zu ermöglichen, die Zimmer nahe beisammen und am selben Stockwerk (Aufsichtspflicht) beziehen zu können, können im Einzelfall Zimmer mit Schlafsofa um je 1 Bett erweitert werden. Dies führt nicht zu einem reduzierten Tagessatz bzw. reduzierter Teilnahmegebühr. Jedes Stockwerk ist separat absperrbar.
B13. Gruppenabreise
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis 10,30 Uhr zu räumen. Ihr Gepäck können Sie im Koffereck abstellen. Bitte kommen Sie als verantwortliche Person vor Abreise in der Pforte, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

B14. Gäste mit Behinderungen
Der Speisesaal, der Seminarräum und ein Zimmer ist auch mit Rollstuhl zu erreichen. Im Untergeschoss ist die Nasszelle für Rollstuhlfahrer nur bedingt benutzbar.

B15. Telefon / Internet / Tageszeitung
Im Gästehaus befindet sich ein Telefon und ein Internetzugang. Sollten Sie für Ihr Seminarprogramm Internetzugang über WLan benötigen, so bitten wir Sie, uns dies zuvor mitzuteilen.

B16. Urheberrecht an den Seminarunterlagen
Das Urheberrecht an den ausgehändigten Seminarunterlagen liegt beim Gästehaus Vierbach. Ohne Zustimmung des Gästehauses ist eine Vervielfältigung und Verbreitung nicht gestattet. Bei einzelnen Seminarangeboten wird diese Zustimmung gerne erteilt.

B17. Beschädigungen und Verschmutzungen
Beschädigungen und grobe Verschmutzungen in den Zimmern, Gängen und Gruppenräumen müssen von den Verursachern vor Abreise bar bezahlt werden. Bitte wenden Sie sich an die Pforte / Empfang. In der aktuellen Preisliste (Tagessätze) sind die jeweiligen Sätze einzusehen.

B18. Belästigendes und gefährdendes Verhalten
Wenn ein Gast bzw. mehrere Gäste einer Gruppe andere Gäste oder Mitarbeiter/innen belästigt oder gefährdet, kann das Gästehaus vom Hausrecht Gebrauch machen. In Absprache mit der Leitung dieser Seminargruppe können einzelne Gäste bzw. die gesamte Seminargruppe vom Gelände verwiesen werden. Die Teilnahmegebühren bzw. Tagessätze werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften, vermindert um die jeweils tatsächliche Einsparung, in Rechnung gestellt.

B19. Haftung
Das Gästehaus Vierbach haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seiner Mitarbeiter. Für die Anreise – auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften – übernimmt das Gästehaus Vierbach keine Haftung. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände aus den Zimmern und Seminarräumen übernimmt das Gästehaus keine Haftung. Die Gäste sind für ihre psychische und körperliche Gesundheit eigenverantwortlich.

B20. Gruppen mit minderjährigen Teilnehmer/innen
Die verantwortlichen Begleitpersonen der jeweiligen Gruppe sind für die Aufsicht der minderjährigen Teilnehmer Ihrer Gruppe verantwortlich.

B21. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Eschwege

B22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erklärt werden, so gelten die anderen Bestimmungen weiterhin.

Vierbach, 4. April 2013

der Geschäftsführer

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